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Schulordnung der Gesamtschule Schenklengsfel

in der Fassung vom 01.02.2022, gültig ab 01.05.2022 

Vorbemerkung: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden anstelle der Formulierung „Schülerin-nen und Schüler“ nur der Begriff „Schüler“ verwendet, für „Lehrerinnen und Lehrer“ steht der Begriff „Lehrer“. 

Allgemeine Grundsätze für das schulische Leben 

Eine gute Gemeinschaft ist die Basis für ein optimales Lern- und Arbeitsklima. Dies können wir nur erreichen, wenn wir uns gegenseitig achten, vertrauen und ermutigen, vor Unrecht nicht die Augen verschließen und jegliches Engagement zum Wohle unserer Schule würdigen und fördern. 

Die notwendige Grundlage dafür ist die Anerkennung und Befolgung sozialer, organisato-rischer und gesetzlicher Regeln. 

➢ Wir begegnen uns mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander. 

➢ Wir pflegen einen freundlichen und höflichen Umgangston. 

➢ Wir sind aufmerksam und tolerant im Umgang miteinander. 

➢ Wir erkennen die Leistungen anderer an und achten deren Meinung. 

➢ Wir dulden keine Gewalt gegen Personen oder Sachen. 

➢ Wir bemühen uns in Konfliktsituationen um Ausgleich. 

➢ Wir üben Kritik sachlich und konstruktiv und akzeptieren solche selbst. 

➢ Wir gehen sorgsam mit unserer Einrichtung um und achten auch das Eigentum unserer Mitschüler. 

1. Unterricht 

  • Wir begeben uns spätestens nach dem 1. Gong zum Unterrichtsraum. Fachräume für Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Kunst, Musik und Informatik sowie die Sporthalle betreten wir grundsätzlich nur in Begleitung des Lehrers. 
  • Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. 
  • Beginnt unser Unterricht nicht zur 1. Stunde, halten wir uns bis zum Unterrichtsbeginn im Foyer auf. Wir verhalten uns in dieser Zeit ruhig, um die anderen Schüler bei ihrem Unterricht nicht zu stören. 
  • Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat oder dem stellvertretenden Schulleiter. 
  • Wir verhalten uns so, dass der Unterricht nicht gestört wird und wir optimal lernen können. 
  • Unterrichtsstörende Gegenstände können vom Lehrer abgenommen werden. 
  • Auch Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind schulische Aktivitäten, zu deren Teilnahme wir verpflichtet sind. Dazu gehören z. B. Schulausflüge, Wandertage, Sport-turniere und Feste. 

2. Vertretungsunterricht 

  • Der Klassensprecher informiert sich am ausgehängten Plan über den Vertretungsunter-richt und teilt dies der Klasse mit. Bei Unklarheiten informiert sich der Klassensprecher beim stellvertretenden Schulleiter. 
  • Auch Vertretungsunterricht ist Unterricht. Deshalb verhalten sich die Schüler in den Vertretungsstunden genauso rücksichtsvoll und lernbereit wie im normalen Unterricht. 
  • In den Klassen 5 - 7 werden fehlende Lehrkräfte von der 1.-6. Stunde in der Regel vertreten. 
  • In den Klassen 8 - 10 können Randstunden auch ausfallen. 

3. Ordnung im Klassenraum und in Fachräumen 

  • Unsere gesamte Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum verantwortlich. 
  • Wir behandeln das Mobiliar pfleglich und melden Beschädigungen sofort beim Haus-meister oder im Sekretariat. 
  • Wir führen keine Wertsachen in der Schule mit, da von Seiten der Schule für den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung übernommen wird. 
  • Wir hängen unsere Jacken an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken im Klassen-raum auf. 
  • Die Brandschutztüren zwischen den Klassenräumen bleiben grundsätzlich geschlossen. Sie werden nur im Notfall benutzt. 
  • Zum Unterrichtsende stellen wir die Stühle in unserer Klasse hoch. 
  • Unsere Klasse bestimmt für jede Woche einen Klassendienst, der im Klassenbuch ver-merkt ist. Der Klassendienst sorgt für Kreide und eine saubere Tafel. Nach der letzten Unterrichtsstunde überprüft er den Zustand des Unterrichtsraumes und räumt – falls erforderlich – auf. 

4. Pausen und Kiosk 

  • Wir folgen den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer und wenden uns vertrauensvoll in Notsituationen oder bei Konflikten mit Mitschülern an sie. 
  • Während der Pausen sollten wir nur in dringenden Fällen die Lehrer im Lehrerzimmer aufsuchen. 
  • Mit dem 1. Gong ist die Pause beendet und wir gehen direkt zu unseren Unterrichtsräumen. 
  • Während der Pausen haben wir uns so zu verhalten, dass wir uns und Mitschüler nicht gefährden. Deshalb sind z.B. das Herumtoben und das Werfen von Stöcken, Tannen-zapfen, Steinen und Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen nicht gestattet. 
  • Fußball spielen dürfen wir nur auf dem Sportplatz, sofern die Witterung es zulässt und die Aufsicht gewährleistet ist, und auf dem oberen Hof im Bereich der Tore. 
  • Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Parkplätze verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Das gleiche gilt für das Mitbringen und den Verzehr von Energy-drinks. Der Inhalt des Energy-Drinks wird durch die Lehrkraft entsorgt. 
  • Das Schulgrundstück darf generell während der Schulzeit nicht verlassen werden; dies gilt auch für die Mittagspausen bei anschließendem Unterricht oder Veranstaltungen in der 7./8. Std. Ausnahmen sind nur möglich, wenn für einen Einzelfall mit Datum und Begründung eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt und vom Schüler mitgeführt wird 
  • Das Schulgrundstück darf grundsätzlich während der Schulzeit nicht verlassen werden! 

Eine Ausnahme besteht in der Mittagspause bei anschließendem Unterricht oder Veranstaltungen in der 7./8. Stunde: Schüler, die mindestens im Jahrgang 8 sind und eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungs-berechtigten abgegeben haben, dürfen mit Berechtigungsnachweis in den nahe gelegenen Nettomarkt gehen. Auch der Weg nach Hause zum Mittagessen ist mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ab Jg. 8 möglich. 

  • In der Mittagspause von 13.15 Uhr bis 13.40 Uhr können wir das Mittagessen im Foyer einnehmen und uns dort, in der Bibliothek oder auf dem Pausenhof aufhalten. Das Anliefern von Fastfood durch Bringdienste ist nicht erlaubt. Die Klassenräume/ Fachräume bleiben in dieser Zeit geschlossen. 
  • Die Bibliothek ist in der Mittagspause geöffnet. 
  • Der Unterricht endet in der Regel um 15.10 Uhr. 
  • Der Kiosk öffnet mit Beginn der großen Pause und schließt 5 Minuten vor dem Ende der Pause. 
  • Wir stellen uns geordnet vor dem Kiosk an und drängeln und schieben nicht. 

5. Toiletten 

  • Wir benutzen die Toiletten im Allgemeinen vor dem Unterricht und in den Pausen. 
  • Wir verbringen die Pause nicht in der Toilette. 
  • Wir benutzen die Toilettenkabinen einzeln und verlassen sie in einem hygienisch einwandfreien Zustand. 
  • Wir waschen uns selbstverständlich nach der Toilettenbenutzung die Hände. 

6. Pädagogische Mittagsbetreuung 

In der Gesamtschule Schenklengsfeld besteht für die Schüler die Möglichkeit montags, dienstags, mittwochs und donnerstags in der 7. und 8. Stunde an der pädagogischen Mittagsbetreuung teilzunehmen. Dazu melden die Eltern ihre Kinder schriftlich für mindes-tens ein Schulhalbjahr an. Vordrucke sind in der Schule erhältlich. Im Bedarfsfall kann die Betreuung auch ohne vorherige Anmeldung besucht werden.

Beginn der pädagogischen Mittagsbetreuung ist um 13.40 Uhr. Vorher bleiben die Räume verschlossen. Die Schüler nutzen die Mittagspause zum Essen, Spielen und Erholen. 

Zum Ende der Nachmittagsbetreuung treffen sich alle in ihrem Hausaufgaben-Raum, stellen die Stühle hoch, räumen auf und gehen dann um 15.10 Uhr gemeinsam zu den Bussen. 

Entschuldigungen für die 7. und/oder 8. Stunde sind schriftlich bei der jeweiligen Betreuung abzugeben. 

7. Bushaltestelle 

  • An den Bushaltestellen verhalten wir uns rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst und vermeiden Drängeln und Schieben im Interesse der eigenen Sicherheit. 
  • Wir stellen uns in einer Reihe in den vorgesehenen Bushaltezonen an. 
  • Wir beachten die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte und der Busfahrer. 
  • Grundsätzlich nehmen die älteren Schüler Rücksicht auf die jüngeren Mitschüler. 
  • Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Busse nicht verschmutzen und beschädi-gen. 
  • Ist morgens ein Schulbus 15 Minuten nach der festgesetzten Abfahrtszeit noch nicht an der Heimatbushaltestelle eingetroffen, so informieren wir die Schule telefonisch und befolgen daraufhin die Anweisungen der Schulleitung. 
  • Nach der Ankunft an der Schule begeben wir uns wahlweise auf den Schulhof oder in das Schulgebäude. Ein Verlassen des Schulgeländes ist jetzt nicht mehr gestattet. 

8. Verstöße, Sanktionen, Konflikte 

Die Schulordnung der Gesamtschule Schenklengsfeld soll dazu beitragen, dass das Lernen und der Umgang miteinander für Lehrer und Schüler angenehm sind. Bei Verstößen gegen die aufgestellten Regeln muss mit entsprechenden Sanktionen gerechnet werden. 

Konflikte lösen wir grundsätzlich friedlich ohne Gewalt anzuwenden. 

9. Schulfremde Gegenstände 

Es ist den Schülern nicht erlaubt, schulfremde Gegenstände auf dem Schulgelände der Gesamtschule Schenklengsfeld zu verwenden. Darunter fallen zum Beispiel Musikboxen und andere Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden. Gegenstände, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden, wie zum Beispiel Taschenmesser, Waffen, Laserpointer oder Drogen, sind in der Schule verboten und dürfen nicht mitgebracht werden. 

Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrer berechtigt, die entsprechenden Gegenstände in Verwahrung zu nehmen. Der eingezogene Gegenstand kann am Ende des Unter-richtstages durch den Schüler an einem vereinbarten Ort oder am nächsten Tag durch die Eltern abgeholt werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Lehrkraft. 

Gefährliche Gegenstände und Zigaretten müssen grundsätzlich von den Eltern nach telefonischer oder schriftlicher Benachrichtigung abgeholt werden. 


Handyregelung

Text zum Thema

Gesamtschule Schenklengsfeld

Schulformbezogene Gesamtschule
für die Jahrgangsstufen 5 – 10
des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Dreienbergstraße 28 - 36
36277 Schenklengsfeld
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Fax: 06629 80796-50
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