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Übergang von der Grundschule zur GSS Drucken E-Mail

Schema zur zeitlichen Abfolge der Übergänge nach der Jahrgangsstufe 4

Allgemeine Information

Die Erziehungsberechtigten werden über die im Bereich des Schulträgers vorhandenen Bil­dungsangebote der weiterführenden Schulen informiert.

 

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Einzelberatung

Die Erziehungsberechtigten können sich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes vom Klassenlehrer und ggf. von Fachlehrern beraten lassen.

Termin: 25. Februar

 

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Die Erziehungsberechtigten entscheiden über den weiteren Bildungsweg und die Schule.
(Bei fehlender Entscheidung bestimmt das Staatliche Schulamt!)
Termin: 5. März

 

 

 

Beschluss der Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz beschließt, ob sie die Entscheidung der Eltern befürworten kann oder sie aus pädagogischen Gründen ablehnen muss und gibt eine Empfehlung über den geeigneten Bildungsgang.

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Befürwortung

 

Nichtbefürwortung

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Begründung.

 

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Erneute Beratung

 

Die Erziehungsberechtigten können sich er­neut beraten lassen.

 

 

 

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Erziehungsberech­tigte revidieren ihre Ent­scheidung.

Termin: 5. April

Erziehungsberech­tigte bleiben bei ihrer Ent­scheidung.

Termin: 5. April

 

 

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Die Grundschule leitet die Anmeldung an die gewünschte auf­nehmende Schule weiter und diese bestätigt die Aufnahme.

 

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