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Übergang von der Grundschule zur GSS |
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Schema zur zeitlichen Abfolge der Übergänge nach der Jahrgangsstufe 4
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Allgemeine Information
Die Erziehungsberechtigten werden über die im Bereich des Schulträgers vorhandenen Bildungsangebote der weiterführenden Schulen informiert.
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Einzelberatung
Die Erziehungsberechtigten können sich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes vom Klassenlehrer und ggf. von Fachlehrern beraten lassen.
Termin: 25. Februar
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Die Erziehungsberechtigten entscheiden über den weiteren Bildungsweg und die Schule.
(Bei fehlender Entscheidung bestimmt das Staatliche Schulamt!)
Termin: 5. März
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Beschluss der Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz beschließt, ob sie die Entscheidung der Eltern befürworten kann oder sie aus pädagogischen Gründen ablehnen muss und gibt eine Empfehlung über den geeigneten Bildungsgang.
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Befürwortung
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Nichtbefürwortung
Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Begründung.
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Erneute Beratung
Die Erziehungsberechtigten können sich erneut beraten lassen.
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Erziehungsberechtigte revidieren ihre Entscheidung.
Termin: 5. April
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Erziehungsberechtigte bleiben bei ihrer Entscheidung.
Termin: 5. April
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Die Grundschule leitet die Anmeldung an die gewünschte aufnehmende Schule weiter und diese bestätigt die Aufnahme.
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